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Dokument-ID: 702723
11.4.10 Treuhänder (Z 9)
Gem § 4 Abs 1 Z 9 BTVG hat der Bauträgervertrag den Treuhänder zu enthalten, sofern ein solcher zu bestellen ist. Als Treuhänder kommen gem § 12 Abs 2 BTVG nur ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwalts-Gesellschaft oder ein Notar infrage. Der Treuhänder ist jedenfalls bestimmt im Bauträgervertrag zu nennen.