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Neu Dokument-ID: 702723

Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.4.10 Treuhänder (Z 9)

Gem § 4 Abs 1 Z 9 BTVG hat der Bauträgervertrag den Treuhänder zu enthalten, sofern ein solcher zu bestellen ist. Als Treuhänder kommen gem § 12 Abs 2 BTVG nur ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwalts-Gesellschaft oder ein Notar infrage. Der Treuhänder ist jedenfalls bestimmt im Bauträgervertrag zu nennen.

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