© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 871380

Barbara Pogacar - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.8.6 Übertragung des Leasingvertrages oder der Ansprüche daraus

§ 17 VKrG verpflichtet den Leasinggeber, den Verbraucher zu informieren, wenn er seine Ansprüche aus dem Leasingvertrag oder den Leasingvertrag selbst auf einen Dritten überträgt. Diese Information kann unterbleiben, wenn der ursprüngliche Kreditgeber mit dem Einverständnis des Zessionars/des Vertragsübernehmers weiterhin dem Verbraucher gegenüber als Kreditgeber auftritt. Die Pflicht nach § 17 VKrG obliegt vorrangig dem Kreditgeber, kann jedoch auch durch den Zessionar erfüllt werden Die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Zession oder Vertragsübernahme richtet sich nach § 6 Abs 2 Z 2 KSchG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop