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Dokument-ID: 595452
11.4.5 Unterlassungserklärung/Einbeziehung sinngleicher Klauseln
Die oberstgerichtliche Entscheidung vom 09.03.1999, GZ 5 Ob 227/98p, war mit der Frage befasst, ob eine gehörige Unterwerfung unter die Abmahnung vorliegt, wenn ein Abgemahnter sich weigert, eine Unterlassungserklärung auch hinsichtlich „sinngleicher“ Klauseln abzugeben.