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3.1.1 Unternehmensbegriff
Für den Unternehmensbegriff findet sich in § 1 Abs 2 KSchG eine Definition. Unternehmen ist demnach jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Dabei reicht es aus, wenn aufgrund der Umstände die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass eine bestimmte Tätigkeit als unternehmerisch zu qualifizieren ist. Diesfalls ist es Sache des Handelnden, jene Umstände darzulegen, die die unternehmerische Qualifikation ausschließen. • [Fußnote: Schauer, Die unternehmerisch tätige Personengesellschaft zwischen Rechnungslegung und Immobilienrecht, wobl 2013, 1.]