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Dokument-ID: 766283
10.3 Unwirksame Vereinbarungen
§ 4 FernFinG bestimmt, dass Vereinbarungen, soweit sie zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen des FernFinG abweichen, unwirksam sind. Die Bestimmungen des FernFinG sind relativ zwingend zugunsten des Verbrauchers. Enthält eine Vereinbarung eine ungültige Bestimmung, dann bezieht sich die Unwirksamkeit nur auf diese; die restliche Vereinbarung bleibt wirksam. • [Fußnote: Graf in Schwimann/Kodek, ABGB, Auflage 4, § 4 FernFinG Rz 1.]