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5.5.2 Verbraucherpflichten bei Kaufverträgen
Im Falle des Rücktritts des Verbrauchers hat dieser die erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab der Rücktrittserklärung zurückzustellen. Auch hier gilt, wie schon bei den Pflichten des Unternehmers nach dem Verbraucherrücktritt, dass primär die unverzügliche Rückstellung zu erfolgen hat. Die Maximalfrist von 14 Tagen ist gewahrt, wenn der Verbraucher innerhalb dieses Zeitraumes die Ware versendet (§ 15 Abs 1 FAGG), wobei der Fristenlauf bereits durch die Abgabe der Rücktrittserklärung zu laufen beginnt und nicht erst mit Zugang der Erklärung beim Unternehmer. • [Fußnote: ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 36.] Hat der Unternehmer die Abholung der Ware in Aussicht gestellt, entfällt die Rückstellpflicht.