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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.14.2 Voraussetzungen für den Durchgriff

Die Voraussetzungen für den Durchgriff werden von Gartner • [Fußnote: Gartner, Bauträgervertragsgesetz, Praxiskommentar, § 16 Rz 2.]  wie folgt zusammengefasst:

  • Mangelhafte Leistung des Bauträgers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und
  • Übergabe des Vertragsobjekts oder Übernahme des Vertragsobjekts durch den Erwerber und
  • Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwernis für den Erwerber, die ihm zustehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger durchzusetzen oder
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauträgers und
  • schriftliche Forderung des Erwerbers an den Bauträger, ihm die entsprechenden Ansprüche abzutreten.

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