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Dokument-ID: 1248449
6.5 Warnpflicht des Kreditgebers nach § 7 VKrG
Im vorliegenden Fall hatten die Beklagten gemeinsam ein regelmäßiges Einkommen, das die Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag überstieg, sodass keine Warnpflicht nach § 7 Abs 2 VKrG bestand. Die Klägerin hatte die Kreditwürdigkeit ausreichend geprüft, und es bestand kein Grund, den Kreditnehmern eine Warnung auszusprechen.