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Dokument-ID: 490416
5.1 Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers im Fall einer Änderung der Entgelte
Die beklagte Aktiengesellschaft betreibt das Bankgeschäft, seine Dienstleistungen unterliegen dem Zahlungsdienstegesetz. August 2009 verständigte die beklagte Partei auf Kontoauszügen ihre Kunden davon, dass auf Grundlage der in ihren AGB enthaltenen Indexklausel die Entgelte für Girokonten per Oktober 2009 im Ausmaß der Erhöhung des Verbraucherindex im Jahr 2008 um 3,2 % erhöht werden.