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Neu Dokument-ID: 165023

Vorschrift

Winkelschreibereiverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 4.

Gegen die Entscheidung steht dem Betheiligten der Recurs binnen 14 Tagen, vom Tage der Zustellung desselben gerechnet, an das höhere Gericht offen. Gegen Entscheidungen des höheren Gerichtes, wodurch das erstrichterliche Erkenntnis bestätiget oder zu Gunsten des Beschuldigten abgeändert wurde, und gegen die Entscheidungen des obersten Gerichtshofes findet keine weitere Beschwerde statt.