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Dokument-ID: 254481
1.1 Einführung
Einführung
Das am 01.01.1949 in Kraft getretene Amtshaftungsgesetz eröffnete erstmals in Österreich für den einzelnen die Möglichkeit, aus rechtswidrigen Hoheitsakten zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere gegen Gebietskörperschaften, geltend zu machen. Die verfassungsrechtliche Grundlage dafür bildet der gleichzeitig geschaffene Art 23 B-VG, aus dem sich eine Sonderkompetenz der Gerichte auf dem Gebiet der Verwaltung und ein Gesetzesvorbehalt für den Bundesgesetzgeber ergibt (VfGH in JBl 1979,198).