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Neu Dokument-ID: 955962

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

12.2 Amtshaftung für Vermögensschäden wg unterlassener Strafanzeige durch Organe der Bundes-Wertpapieraufsicht (jetzt FMA)?

OGH: Amtshaftung besteht für Rechtsträger (Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Sozialversicherung) für Schäden, die ihre Organe in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten „wem immer“ (einschränkend dazu s RIS-Justiz RS0022416) schuldhaft zugefügt haben (vgl § 1 Abs 1 AHG).

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