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Dokument-ID: 862586
11.4 Anzeigepflicht des Bürgermeisters hinsichtlich „Schwarzbauten“
OGH: Der Bürgermeister ist als Baubehörde erster Instanz dazu verpflichtet, gegen die Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ohne Bewilligung sowie die Benützung eines solchen Bauwerks Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsstrafbehörde zu erstatten, sowie einen diesbezüglichen Abbruchsauftrag zu erteilen.