© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 008482
3.2.7 Arcaro
Entscheidung EuGH vom 26.9.1996, Rs C-168/95 – Arcaro
Rz 36
Der Gerichtshof hat nämlich ausgeführt, dass die Möglichkeit, sich vor einem nationalen Gericht auf eine unbedingte undhinreichend genaue Bestimmung einer nicht umgesetzten Richtlinie zu berufen, nur für Privatpersonen und „jeden Mitgliedstaat, an den die Richtlinie gerichtet wird“, besteht. Daraus folgt, dass eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann und dass eine Richtlinienbestimmung daher nicht als solche gegenüber einer derartigen Person in Anspruch genommen werden kann …