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Dokument-ID: 209710
Artikel 26
EU-Zustellverordnung (EuZVO)
Artikel 26
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 13. November 2008 mit Ausnahme des Artikels 23, der ab dem 13. August 2008 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Straßburg am 13. November 2007.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
H.-G. Pöttering
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. Lobo Antunes