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Dokument-ID: 747400
Artikel 41
Verfahrensordnung EGMR
Artikel 41
Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden
Beschwerden werden in der Reihenfolge behandelt, in der sie für die Prüfung reif sind. Die Kammer oder ihr Präsident kann jedoch beschließen, eine bestimmte Beschwerde vorrangig zu behandeln.