© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 747416

Vorschrift

Verfahrensordnung EGMR

Inhaltsverzeichnis

Artikel 50
Verfahren vor der Großen Kammer

idF BGBl. III Nr. 43/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.11.1998

Wird eine Rechtssache nach Artikel 30 oder 43 der Konvention an die Große Kammer verwiesen, so bestellt der Präsident der Großen Kammer eines, bei einer Staatenbeschwerde eines oder mehrere ihrer Mitglieder als berichterstattende Richter.