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Judikatur | Leitsatz

7.4 Asylverfahren: Geltendmachung von Rechten iSd EU-Grundrechte-Charta als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte

Die Grundrechte-Charta verbürgt nun für den Bereich der Anwendung europäischen Rechts (dazu im Folgenden) Rechte, wie sie die österreichische Verfassungsordnung in gleicher Weise als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte garantiert. Wie die Präambel der Grundrechte-Charta betont, bekräftigt sie „unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben der Union und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, aus den von der Union und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben“.

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