© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 825728
10.30 Aufrechterhaltung der Schubhaft – Schadenersatzanspruch nach Art 5 Abs 5 EMRK
OGH: Die einzige Voraussetzung des in Art 5 Abs 5 EMRK gewährten verschuldensunabhängigen und im Amtshaftungsverfahren geltend zu machenden Schadenersatzanspruchs bildet die Rechtswidrigkeit der Haft. Hierbei handelt es sich um einen von den Anspruchsgrundlagen des AHG unabhängigen, verfassungsunmittelbaren Schadenersatzanspruch.