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Dokument-ID: 988759
12.15 Aufsichtspflichtverletzung in einem Kindergarten
OGH: Das Maß der Aufsichtspflicht hängt davon ab, was im Hinblick auf das Alter, die Eigenschaft und Entwicklung des Aufsichtsbedürftigen vom Aufsichtsführenden vernünftigerweise verlangt werden kann. Die hierbei gebotene Sorgfalt ist jeweils im Einzelfall (mit seinen besonderen Verhältnissen) danach zu beurteilen, wie sich ein „maßgerechter“ Mensch in der konkreten Situation des Aufsichtspflichtigen verhalten hätte.