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1.2 Befangenheit eines Richters Amtshaftung wegen unterlassener Selbstmeldung?
Der Verstoß eines Richters gegen die Selbstmeldungspflicht kann zur Amtshaftung für dadurch verursachte Verfahrenskosten führen.
OGH: Wenn der Amtshaftungskläger den Ersatz von Verfahrenskosten verlangt, die ihm durch die seiner Ansicht nach unrichtige Entscheidung des zur Selbstmeldung verpflichteten Richters entstanden sind, muss er – mit dem Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit – einen entsprechenden hypothetischen Verfahrensausgang nachweisen. Auf einen Anscheinsbeweis kann sich der Kläger nicht berufen, weil ein Verstoß des Richters gegen die Meldungspflicht nicht typischerweise auf die Unrichtigkeit der Entscheidung des meldepflichtigen Richters schließen lässt.