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Neu Dokument-ID: 251076

Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.1 Beschwerden

Das Verfahren vor dem EGMR wird durch Erhebung einer Beschwerde an diesen eingeleitet.

Die EMRK sieht zwei Arten von Beschwerden vor:

  • Individualbeschwerden (Art 34 EMRK) und
  • Staatenbeschwerden (Art 33 ERMK).

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