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Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Besondere Fälle der Organstellung

Notar

Nach einhelliger Meinung erfolgt die Tätigkeit des Notars als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren hoheitlich und ist dem Bund als Rechtsträger zuzurechnen.

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