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Neu Dokument-ID: 008558

Judikatur | Entscheidung

3.2.17 Daihatsu

GZ: Rs C-97/96 | Gericht: EuGH vom 04.12.1997

Entscheidung des EuGH vom 4.12.1997, Rs C-97/96 – Verband Deutscher Daihatsu-Händler eV

Rz 24

Da nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann, sodass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist, braucht nicht geprüft werden, ob Artikel 6 der Erste. Richtlinie in der innerstaatlichen Rechtsordnung eines Mitgliedstaates unmittelbare Wirkung entfalten kann.

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