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Neu Dokument-ID: 1284941

Karl Vrba † - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.12.3 Dreijährige Verjährungsfrist

Kenntnis des Schadens und des maßgeblichen Sachverhalts

Im Unterschied zu § 1489 ABGB setzt § 6 AHG für den Beginn der kurzen Verjährungsfrist nicht die Kenntnis der Person des Schädigers voraus. Der Geschädigte muss insbesondere nicht wissen, welches konkrete Organ rechtswidrig gehandelt hat.

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