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Dokument-ID: 610690
7.18 Empfehlungen des EuGH betreffend die Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch nationale Gerichte
EuGH:
Die Rolle des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren
7. Wie oben ausgeführt, besteht die Rolle des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren darin, das Unionsrecht auszulegen oder über seine Gültigkeit zu entscheiden, nicht aber darin, dieses Recht auf den Sachverhalt anzuwenden, der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt. Dies ist vielmehr Sache des nationalen Gerichts, und der Gerichtshof hat somit weder über Tatsachenfragen, die im Rahmen des Ausgangsrechtsstreits aufgeworfen werden, noch über etwaige Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden.