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2.6.1 Empfehlungen des EuGH für Vorabentscheidungsersuchen
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung des Protokolls Nr 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (1) am 1. September 2024 teilt sich der Gerichtshof nun mit dem Gericht der Europäischen Union die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen über die Auslegung des Unionsrechts oder die Gültigkeit von Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Angesichts der großen Tragweite dieser Änderung erscheint es notwendig, den Text der Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen zu aktualisieren.