© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1099307

FORUM Media (azo) | Judikatur | Leitsatz

15.16 Haftung der Rechtsanwaltskammer

OGH: Gemäß § 23 Abs 6 RAO muss die Rechtsanwaltskammer eine Treuhandeinrichtung errichten, die die Einhaltung der Regeln überwachen und eine Versicherung für Treuhandschaften, die über die Einrichtung abgewickelt werden, abschließen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop