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Dokument-ID: 1099299
16.8 Haftungsfolgen nach Unfall mit Müllfahrzeug
OGH: Bei der für die Schadenszurechnung nach § 11 Abs 1 zweiter Satz EKHG vorzunehmenden Abwägung auf Seite des Schädigers sind demnach nur jene Umstände zu berücksichtigen, die eine Haftung auf dieser Rechtsgrundlage begründen könnten, sohin die vom schädigenden Fahrzeug ausgehende gewöhnliche oder außergewöhnliche Betriebsgefahr, nicht hingegen das Verschulden dessen Lenkers. Damit stellen sich aber auch Fragen einer Verschuldenshaftung nach dem AHG nicht.