© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1176934
1.5 Haftungsfolgen nach Verletzung durch Mitschüler während der Nachmittagsbetreuung einer Ganztagsschule
OGH: In einer Ganztagsschule befindet sich der Schüler auch während der Freizeit im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule mit Beaufsichtigungspflicht. Ein Unfall während der Freizeit, bei dem ein Schüler von einem Mitschüler mit einem Spielgerät verletzt wurde, steht in innerem Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Daher kann sich der Bund als Schulerhalter gegenüber dem verletzten Schüler auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen.