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Dokument-ID: 317792
2.3 Inhalt, Umfang und Erlöschen von Staatshaftungsansprüchen
Nach der Rechtsprechung des EuGH richten sich grundsätzlich Inhalt und Umfang von Schadenersatzansprüchen aus dem Titel der Staatshaftung nach dem jeweiligen nationalen Recht des Mitgliedstaates. Gleichzeitig setzt jedoch der EuGH bestimmte Mindeststandards, die ein Staatshaftungsanspruch jedenfalls erreichen bzw beinhalten muss, widrigenfalls eine solche nationale Regelung als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht angesehen werden müsste (EuGH vom 5.3.1996 Brasserie du pêcheur).