© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
15.6 Keine Amtshaftung wegen Fehlbeurteilung der Voraussetzungen für die Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung
OGH: Eine bei pflichtgemäßer Überlegung aller Umstände vertretbare Rechtsanwendung mag zwar rechtswidrig sein, begründet aber kein Verschulden im Sinn des § 1 Abs 1 AHG. Dementsprechend kann in der Regel nur ein Abweichen von einer klaren Gesetzeslage oder ständigen Rechtsprechung, das unvertretbar ist und keine sorgfältige Überlegung erkennen lässt, einen Amtshaftungsanspruch zur Folge haben. Eine bis zum Vorliegen einer anderslautenden höchstgerichtlichen Rechtsprechung argumentierbare Auffassung zu einer bestimmten Frage stellt auch kein leichtes Verschulden bzw Versehen dar.