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Dokument-ID: 950413
12.1 Keine Amtshaftung wegen unterbliebener (Wieder-)Bestellung zum Direktor des BIFIEs
OGH: In casu begehrte der Kläger Ersatz nach dem Amtshaftungsgesetz, da er, wie er behauptete, rechtswidrig nicht wieder zum Direktor des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens bestellt wurde. Damit warf er die Frage auf, ob ein Verstoß oder ein Handeln nach dem Stellungsbesetzungsgesetz unter die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes fällt.