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Neu Dokument-ID: 1129054

FORUM Media (azo) | Judikatur | Leitsatz

17.18 Keine hoheitlichen Befugnisse des Revisionsverbandes

OGH: Das Tätigwerden einer Landesregierung als Revisionsverband ist nur historisch zu erklären und ändert nichts daran, dass die Bestellung eines genossenschaftlichen Revisors durch diese nicht durch Hoheitsakt erfolgt. Eine Amtshaftung kann daher aus einem behaupteten Fehler bei der Auswahl des Revisors nicht abgeleitet werden.

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