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Neu Dokument-ID: 008580

Judikatur | Entscheidung

3.2.22 Konle

GZ: Rs C-302/97 | Gericht: EuGH vom 01.06.1999

Entscheidung des EuGH vom 1.6.1999; Rs C-302/97 – Klaus Konle gegen Republik Österreich

Rz 59

Somit ist auf die zweite Frage zuantworten, dass grundsätzlich den nationalen Gerichten die Beurteilung obliegt, ob ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht hinreichend qualifiziert ist, um die außervertragliche Haftung eines Mitgliedstaates gegenüber Einzelnen zu begründen.

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