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Dokument-ID: 985211
12.26 Mitverschuldenseinwand bei von der Baubewilligung stark abweichenden, nicht fachgerechten Geländeabtragungen
OGH: In casu wurde die Klägerin von ihrem Lebensgefährten in allen Angelegenheiten des Hausbaus vertreten. Obwohl diesem bewusst war, dass der Auftrag zur Bestellung eines Bauverantwortlichen wegen der steilen Geländeabtragung aufgetragen wurde, wurde das Gelände mit schwerem Baugerät wesentlich stärker als bewilligt abgetragen. Die Abtragung des Geländes wurde weder abgesichert noch wurde sonst in irgendeiner Art adäquat darauf reagiert. Die geänderte Bauausführung wurde auch nicht in der Bauvollendungsanzeige angegeben.