© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1284966
2.9.3 Öffentliche Krankenanstalten: Aufnahme, Behandlung und Kosten
Kontrahierungszwang und Prüfung des Behandlungsbedarfs
Nach § 23 Abs 1 KAKuG darf in öffentlichen Krankenanstalten niemandem die unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe verweigert werden. Daraus folgt ein gesetzlicher Kontrahierungszwang bei Behandlungsbedürftigkeit.