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Karl Vrba † | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.31 Ordre des barreaux francophones – Entscheidung des EuGH vom 26.6.2007, Rs C-305/05

Ordre des barreaux francophones - Entscheidung des EuGH vom 26.6.2007, Rs C-305/

Rz 28

Nach stRsp ist, wenn eine Vorschrift des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts mehr als eine Auslegung zulässt, die Auslegung, bei der die Bestimmung mit dem EG-V vereinbar ist, derjenigen vorzuziehen, die zur Feststellung ihrer Unvereinbarkeit mit dem Vertrag führt (vgl Urteile vom 13. Dezember 1983, Kom/Rat, 218/82, Slg 1983, 4063, Rdn 15 und vom 29. Juni 1995, Spanien/Kom, C-135/93, Slg 1995, I-1651, Rdn 37 [= wbl 1995, 375; Anm d Red]). Denn die MS haben nicht nur ihr nationales Recht gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts kollidiert (Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg 2003, I-12971, Rdn 87).

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