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Neu Dokument-ID: 895608

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

11.10 Pflicht der Gemeinde zur Begehung von Wildbächen und Beseitigung vorgefundener Übelstände

OGH:

Das ForstG, WRG, WasserschutzförderungsG sowie das WildbachverbauungsG enthalten Bestimmungen zur Eindämmung der Wildbachgefahr. Die Regelungen der §§ 99 bis 102 ForstG schränken die Geltung des Wildbachverbauungsgesetzes ein.

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