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Dokument-ID: 1284964
2.9.1 Pflichten und Haftung der Sozialversicherungsträger
Ermessensübung bei freiwilligen Leistungen
Auch freiwillige Leistungen können unter den Begriff des „Anspruchs auf Versicherungsleistung“ iSd § 354 ASVG fallen. Versicherte haben zwar regelmäßig keinen individuellen Anspruch auf die Gewährung einer freiwilligen Leistung, wohl aber auf eine gesetzmäßige, sachliche und überprüfbare Ermessensentscheidung.