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Dokument-ID: 499650
3.18 Reichweite und Grenzen der richterlichen Anleitungspflicht
Es hängt im Allgemeinen immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, ob bzw welche Aufklärungspflichten bestehen (vgl RIS-Justiz RS0106373; RS0026529). Auch die Grenzen der vom Gericht wahrzunehmenden Anleitungspflicht richten sich stets nach den Umständen des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0120057).