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Dokument-ID: 1284951
2.2.1 Richterliche Tätigkeit und Verfahrensführung
Richterliche Belehrungs- und Anleitungspflichten
Bei Belehrungen gegenüber nicht anwaltlich vertretenen Parteien gilt der Maßstab des § 1299 ABGB. Das Gericht darf nicht den Eindruck erwecken, seine Auskunft sei vollständig und abschließend, wenn die Partei erkennbar auf sie vertrauen wird (OGH 25.8.1998, 1 Ob 154/98y).