© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1284943
1.12.5 Verhältnis zur Rettungspflicht (§ 2 Abs 2 AHG)
Nach § 2 Abs 2 AHG muss der Geschädigte grundsätzlich zumutbare Rechtsbehelfe zur Abwendung oder Minderung des Schadens ergreifen. Die Pflicht zur Schadensabwendung berechtigt jedoch nicht dazu, den Verjährungsbeginn durch offensichtlich aussichtslose Rechtsmittel hinauszuschieben.