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2.13 Volksanwaltschaft
Volksanwaltschaft und Amtshaftung
Die Volksanwaltschaft ist zur Prüfung von vermuteten Missständen in der Verwaltung des Bundes einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten berechtigt. Damit erstreckt sich ihre Zuständigkeit auf die gesamte Verwaltungstätigkeit des Bundes, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um unmittelbare oder mittelbare, um hoheitliche oder nicht hoheitliche Besorgung von Aufgaben handelt. Der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegt hingegen nicht die privatwirtschaftliche Tätigkeit vom Bund verschiedener Rechtsträger, so etwa der verstaatlichten Industrie, der verstaatlichten Banken oder hier der Wiener Staatsoper GmbH.