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4.9 Vorabentscheidungsverfahren Jahr 2006
Auslegung von Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO im Zusammenhang mit § 55j KSchG
OLG Wien 29.3.2006, 3 R 188/05x
„1. Ist der in § 5 je des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), BGBl 1979/140, idF des Art I Ziffer 2 des österreichischen Fernabsatz-Gesetzes, BGBl I 1999/184, den Verbrauchern eingeräumte Anspruch, von Unternehmern den scheinbar gewonnenen Preis gerichtlich einfordern zu können, wenn letztere Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Gewinnmitteilungen an bestimmte Verbraucher senden (gesendet haben) und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken (erweckt haben), dass der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, ohne der Gewinnabruf von einer Warenbestellung oder auch nur einer Testbestellung abhängig gemacht wurde und auch keine Warenbestellung erfolgte, jedoch der Gewinn vom Mitteilungsempfänger abgerufen wird, im Sinne der Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) ein vertraglicher, oder diesem gleichgestellter, Anspruch nach Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO?