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Dokument-ID: 1284973
2.9.10 Weitere Haftungsfragen im Gesundheitswesen
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (Stichwort: Mutter-Kind-Pass-Untersuchung) erfolgen freiwillig auf Grundlage eines – meist konkludent geschlossenen – Behandlungsvertrags mit einem frei wählbaren Arzt. Die Tätigkeit ist privatrechtlich, auch wenn sie gesetzlich geregelt und in ein öffentliches Gesundheitsvorsorgeprogramm eingebettet ist.