© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 988741
12.17 Zur Schlüssigkeit der Amtshaftungsklage
OGH: Damit eine Amtshaftungsklage schlüssig ist, muss der Kläger nicht nur ein rechtswidriges (schuldhaftes) Organverhalten behaupten und darlegen, wie das Organ richtigerweise zu handeln gehabt hätte, sondern darüber hinaus auch ausführen, inwiefern das gebotene Verhalten den eingetretenen Schaden verhindert hätte. Er hat somit den hypothetischen Kausalverlauf, bei dem eine Schädigung unterblieben wäre, kurz aber nachvollziehbar vorzutragen.