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Dokument-ID: 1099301
16.10 Zuständiges Gericht nach Verletzung eines Soldaten bei Auslandseinsatz
OGH: Hoheitliches Verhalten von Organen österreichischer Rechtsträger im Ausland ist nach österreichischem Amtshaftungsrecht zu prüfen.. Bei Amtshaftungssachen ist eine ausreichende inländische Nahebeziehung und wegen der fehlenden Anerkennung und Vollstreckbarkeit einer ausländischen Entscheidung gegen österreichische Rechtsträger auch ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers gegeben.