© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 750982

Judikatur | Leitsatz

9.7 Zuständigkeit im Fristsetzungsverfahren

OGH: § 91 GOG gewährt einer Partei den Fristsetzungsantrag als Rechtsbehelf für den Fall, dass ein Gericht mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung säumig ist. Der Antrag ist gemäß § 91 Abs 3 GOG an das übergeordnete Gericht zu richten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop