© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1284962

Karl Vrba † - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.4 Amtshaftungsrechtliche Organstellung des Rauchfangkehrers

Abgrenzungsfragen

Rauchfangkehrer können bei der Erfüllung feuerpolizeilicher Aufgaben als Organe iSd § 1 Abs 2 AHG tätig werden. Entscheidend ist nicht ihre privatrechtliche Organisationsform oder ein allenfalls bestehender Kehrvertrag, sondern die funktionelle Zuordnung der konkreten Tätigkeit zur Hoheitsverwaltung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop